Die nebty GmbH setzt zur Erbringung ihrer Leistungen die folgenden Unterauftragsverarbeiter ein. Die Plattform, die Datenbank und die Ablage der Beweismittel werden in Deutschland betrieben. Die übrigen Dienstleister verarbeiten Daten nur für den jeweils genannten Zweck.
Über geplante Änderungen informieren wir mindestens 30 Tage im Voraus (§ 6 AVV). Wenn Sie als Kunde ohne eigenes Kundenkonto oder zusätzlich an eine weitere Adresse informiert werden möchten, schreiben Sie an [email protected].
Für alle Leistungen
| Unternehmen | Sitz | Leistung | Verarbeitungsort | Übermittlungsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Gunzenhausen, Deutschland | Betrieb der Plattform, Datenbank, Objektspeicher für Screenshots und Beweismittel | Deutschland | – (keine Drittlandübermittlung) |
| Functional Software, Inc. (Sentry) | San Francisco, USA | Fehler- und Betriebsüberwachung der Plattform | Speicherung in der EU; Zugriff aus den USA möglich | EU-U.S. Data Privacy Framework; Standardvertragsklauseln |
| Twilio Inc. (SendGrid) | San Francisco, USA | Versand von E-Mails: Benachrichtigungen, Systemnachrichten und Takedown-Meldungen | USA | EU-U.S. Data Privacy Framework; Standardvertragsklauseln |
| Google Cloud EMEA Limited | Dublin, Irland | Google Workspace: geschäftliche Postfächer einschließlich der Korrespondenz mit Anbietern im Takedown; Anmeldung über Google | EU; Weiterverarbeitung in den USA | Für Weiterübermittlungen an Google LLC: EU-U.S. Data Privacy Framework; Standardvertragsklauseln |
| Cloudflare, Inc. | San Francisco, USA | Schutz vor automatisierten und missbräuchlichen Zugriffen; Hosting der Website; Betrieb des nebty-MCP-Servers und weiterer serverloser Funktionen (Cloudflare Pages und Workers) | weltweites Netzwerk, USA | EU-U.S. Data Privacy Framework; Standardvertragsklauseln |
Zusätzlich beim Takedown
| Unternehmen | Sitz | Leistung | Verarbeitungsort | Übermittlungsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Anthropic Ireland, Limited | Dublin, Irland | KI-gestützte Bearbeitung von Takedown-Fällen | USA | Standardvertragsklauseln |
Zusätzlich beim Monitoring
| Unternehmen | Sitz | Leistung | Verarbeitungsort | Übermittlungsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| OpenAI Ireland Limited | Dublin, Irland | KI-gestützte Bewertung von Treffern | USA | Standardvertragsklauseln |
| OpenRouter, Inc. | USA | Zugang zu KI-Modellen für die Bewertung von Treffern | USA | Standardvertragsklauseln |
| Bright Data Ltd. | Netanja, Israel | Abruf öffentlich zugänglicher Webinhalte | Israel | Angemessenheitsbeschluss (Israel) |
| Oxylabs, UAB | Vilnius, Litauen | Proxy-Infrastruktur für den Abruf öffentlich zugänglicher Webinhalte | EU | – (keine Drittlandübermittlung) |
| VostokInc SAS (ScrapingBee) | Paris, Frankreich | Abruf und Darstellung von Webseiten, Screenshots | Frankreich | – (keine Drittlandübermittlung) |
Keine Unterauftragsverarbeiter
Nicht in dieser Liste stehen Stellen, die Daten in eigener Verantwortung verarbeiten:
- Empfänger von Takedown-Meldungen wie Registrare, Hosting-Anbieter, Plattformbetreiber, Suchmaschinen und Betreiber von Sicherheits-Blacklists (§ 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 4 AVV).
- Datenquellen, die nebty abfragt, etwa öffentliche Register, Zertifikatsprotokolle und die Werbebibliotheken von Plattformen.
- Zahlungsdienstleister, die im Rahmen der Abrechnung tätig werden; die Abrechnung ist eine Verarbeitung von nebty in eigener Verantwortung (§ 3 Abs. 1 AVV).
- Dienste des Kunden, an die der Kunde Benachrichtigungen weiterleitet, etwa per Webhook oder an Messenger-Kanäle (§ 11 Abs. 4 AVV).