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Unterauftragsverarbeiter

Anlage 3 zum Auftragsverarbeitungsvertrag der nebty GmbH

Stand: Oktober 2026

Auf dieser Seite

Die nebty GmbH setzt zur Erbringung ihrer Leistungen die folgenden Unterauftragsverarbeiter ein. Die Plattform, die Datenbank und die Ablage der Beweismittel werden in Deutschland betrieben. Die übrigen Dienstleister verarbeiten Daten nur für den jeweils genannten Zweck.

Über geplante Änderungen informieren wir mindestens 30 Tage im Voraus (§ 6 AVV). Wenn Sie als Kunde ohne eigenes Kundenkonto oder zusätzlich an eine weitere Adresse informiert werden möchten, schreiben Sie an [email protected].

Für alle Leistungen

Zusätzlich beim Takedown

Zusätzlich beim Monitoring

Keine Unterauftragsverarbeiter

Nicht in dieser Liste stehen Stellen, die Daten in eigener Verantwortung verarbeiten:

  • Empfänger von Takedown-Meldungen wie Registrare, Hosting-Anbieter, Plattformbetreiber, Suchmaschinen und Betreiber von Sicherheits-Blacklists (§ 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 4 AVV).
  • Datenquellen, die nebty abfragt, etwa öffentliche Register, Zertifikatsprotokolle und die Werbebibliotheken von Plattformen.
  • Zahlungsdienstleister, die im Rahmen der Abrechnung tätig werden; die Abrechnung ist eine Verarbeitung von nebty in eigener Verantwortung (§ 3 Abs. 1 AVV).
  • Dienste des Kunden, an die der Kunde Benachrichtigungen weiterleitet, etwa per Webhook oder an Messenger-Kanäle (§ 11 Abs. 4 AVV).