Kurz gesagt
Eine Fake-Website oder Phishing-Seite lassen Sie entfernen, indem Sie sie bei den Unternehmen melden, auf deren Infrastruktur sie läuft: Der Hosting-Provider löscht die Inhalte, der Registrar sperrt die Domain, und ein CDN wie Cloudflare leitet die Meldung an den eigentlichen Hoster weiter. Gleichzeitig melden Sie die URL bei Google Safe Browsing und Microsoft SmartScreen, damit Browser warnen. Eine gut belegte Meldung wird oft innerhalb weniger Tage bearbeitet. Rechtswege wie UDRP oder der DENIC-Dispute dauern Monate und sichern Ihnen die Domain, schalten die Seite aber nicht schnell ab.
Phishing nimmt weiter zu. Die Anti-Phishing Working Group zählte im ersten Quartal 2026 genau 971.181 Phishing-Angriffe, nach 853.244 im letzten Quartal 2025 und 3,8 Millionen im gesamten Jahr 2025. Die meisten laufen auf Domains, die eigens dafür gekauft wurden: Laut Interisle Phishing Landscape 2025 waren 77 Prozent der zwischen Mai 2024 und April 2025 für Phishing genutzten Domains von den Tätern selbst registriert und nicht gehackt.
Für Sie als betroffenes Unternehmen ist das die gute Nachricht. Eine Domain, die für Betrug registriert wurde, hat keinen legitimen Inhaber, den der Registrar schützen müsste, also kann er sie komplett sperren. Dieser Leitfaden zeigt, wer handeln kann, wie Sie die Zuständigen finden, was in die Meldung gehört und wo Selbsthilfe an Grenzen stößt. Er gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder, einschließlich der ICANN-Pflichten von 2024, des Digital Services Act, des Digitale-Dienste-Gesetzes und des neuen DENIC-WHOIS.
Die fünf Schritte im Überblick
- Beweise sichern, bevor Sie melden
Sichern Sie die genauen URLs, einen datierten Screenshot der ganzen Seite, den Quelltext und die E-Mail oder Anzeige, über die Betroffene auf die Seite kamen, dazu den Nachweis Ihrer Rechte am kopierten Namen oder Logo. Tun Sie das aus einer isolierten Umgebung, denn die Seite kann sich nach der Meldung ändern oder verschwinden.
- Hoster, Registrar und vorgeschaltetes CDN finden
Fragen Sie die Domain per RDAP, WHOIS oder DENIC-WHOIS ab, um Registrar und Abuse-Kontakt zu finden. Lösen Sie den A- und AAAA-Record zur IP-Adresse auf und prüfen Sie, wem dieser IP-Bereich gehört. Gehört die IP zu einem CDN wie Cloudflare, ist das ein Proxy und nicht der Hoster.
- Abuse-Meldungen an Hoster und Registrar senden
Schicken Sie jedem Anbieter über sein Abuse-Formular oder seine Abuse-Adresse eine sachliche Meldung: URLs, was die Seite tut, Ihre Beweise, den Nachweis Ihrer Rechte, die verletzte Richtlinie und die klare Bitte, die Domain zu sperren oder die Inhalte zu entfernen.
- Die URL an Browser-Sperrlisten melden
Melden Sie die URL bei Google Safe Browsing und Microsoft SmartScreen, damit Chrome, Safari, Firefox und Edge eine Warnung zeigen, solange der Takedown läuft. Melden Sie auch Anzeigen und Suchergebnisse, die auf die Seite führen.
- Nachfassen, eskalieren und die nächste Domain abfangen
Fassen Sie nach zwei bis drei Werktagen mit Ihrer Ticketnummer nach. Eskalieren Sie einen schweigenden Registrar bei ICANN Contractual Compliance und einen schweigenden Hoster beim vorgelagerten Netzbetreiber. Überwachen Sie danach neue Registrierungen rund um Ihren Namen, denn dieselben Betreiber kommen oft mit einer neuen Domain zurück.
Wer kann eine gefälschte Website abschalten?
An die Person hinter der Seite kommen Sie fast nie heran. An die Unternehmen, von denen sie abhängt, sehr wohl. Jedes davon kontrolliert eine andere Ebene und kann einen anderen Teil abschalten.
| Wer | Was er tun kann | So finden Sie ihn |
|---|---|---|
| Hosting-Provider | Inhalte löschen oder das Serverkonto schließen | IP-Adresse aus dem A-Record, dann Inhaber des IP-Bereichs (ASN) |
| Registrar | Domain sperren, damit sind Website und E-Mail darauf tot | RDAP- oder WHOIS-Eintrag, bei .de das verwaltende DENIC-Mitglied |
| Registry (Betreiber der TLD) | Bei gTLDs gegen die Domain vorgehen oder den Fall an den Registrar geben. DENIC, die .de-Registry, entfernt nach eigener Aussage keine Phishing-Seiten | Die Endung selbst (.com ist Verisign, .de ist DENIC) |
| CDN oder Reverse Proxy (z. B. Cloudflare) | Meldung an Hoster und Betreiber weiterleiten, den Hoster nennen, bei bestätigtem Phishing eine Warnseite zeigen | Der A-Record zeigt in den IP-Bereich des CDN, oft auch die Nameserver |
| Browser-Sperrlisten | Einen roten Warnbildschirm in Chrome, Safari, Firefox und Edge vor die Seite setzen | Meldeformulare von Google Safe Browsing und Microsoft SmartScreen |
| Suchmaschinen und Werbeplattformen | Anzeigen und Treffer entfernen, die Besucher auf die Seite schicken | Meldefunktion an der Anzeige oder am Treffer |
| Baukasten, Shop-Plattform, Zahlungsanbieter | Shop oder Konto schließen, den Checkout stoppen | Quelltext, Subdomain eines Baukastens, Checkout-Seite |
Warum reagieren Anbieter auf Abuse-Meldungen?
Für generische Endungen wie .com, .shop oder .online gelten seit dem 5. April 2024 verschärfte ICANN-Verträge. Registrare müssen einen Abuse-Kontakt auf ihrer Startseite veröffentlichen, jede Meldung bestätigen und "angemessene Gegenmaßnahmen" ergreifen, sobald sie belastbare Hinweise auf Phishing, Malware, Botnetze oder Pharming haben. ICANN setzt das durch: In den ersten zwei Jahren liefen knapp 530 Prüfverfahren, und etwa zwei Drittel endeten damit, dass Registrar oder Registry gegen die Domain vorgingen.
In der EU gilt seit dem 17. Februar 2024 der Digital Services Act für alle Hosting-Anbieter. Artikel 16 verpflichtet sie zu einem elektronischen Meldeverfahren, und eine präzise, begründete Meldung kann die "tatsächliche Kenntnis" begründen, ab der das Haftungsprivileg nach Artikel 6 nur noch gilt, wenn sie zügig handeln. In Deutschland hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) am 14. Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst; die Haftungsregeln stehen seitdem im DSA selbst. Überall sonst wirken die Nutzungsbedingungen der Anbieter: Kein seriöser Hoster oder Registrar erlaubt Phishing oder Betrug auf seiner Infrastruktur.
Schritt 1: Beweise sichern, bevor Sie melden
Fake-Seiten ändern sich oder verschwinden, sobald der Betreiber Druck spürt, und manche zeigen je nach Land oder Gerät andere Inhalte. Sichern Sie deshalb zuerst die Beweise, und zwar nicht im normalen Arbeitsbrowser. Warum das wichtig ist und wie es geht, steht in unserem Beitrag Verdächtige Website sicher prüfen.
- Die genauen URLs, nicht nur die Domain: Login-Formular, Checkout, die Seite mit der Zahlungsaufforderung.
- Einen Screenshot der ganzen Seite mit Datum, Uhrzeit und sichtbarer URL.
- Den HTML-Quelltext, der kopierte Bilder, Formularziele und Tracking-IDs zeigt.
- Den Weg der Opfer auf die Seite: Phishing-Mail mit Headern, SMS, Anzeige oder Suchtreffer.
- Den Nachweis Ihrer Rechte: Registernummer beim DPMA oder EUIPO, Ihre offizielle Domain, die Originale der kopierten Bilder und Texte.
- Beschwerden von Kunden, die den Schaden zeigen, ohne personenbezogene Daten.
Kostenloses Tool
Eine prüfbare Kopie der Seite sichern
Unser Website-Scan öffnet die Seite in einer Sandbox und speichert Screenshot, Seitentext und HTML zusammen mit Hosting-, Registrar-, DNS- und Mail-Daten unter einem Link, den Sie der Meldung beilegen können. Jede Datei erhält eine SHA-256-Prüfsumme, und der Datensatz ist signiert. Scans über das öffentliche Tool sind öffentlich. Zeigt die Seite Daten einer echten Person, machen Sie die Screenshots besser selbst.
Schritt 2: Hoster, Registrar und vorgeschaltetes CDN finden
Sie brauchen drei Antworten: Über wen wurde die Domain registriert, welches Netz liefert die Inhalte aus, und sitzt ein Proxy dazwischen? Unser kostenloses Tool Wer hostet die Website? zeigt Hosting-Provider, IP, ASN, Registrar, Nameserver, Mailserver und den bekannten Abuse-Kontakt in einer Abfrage. Von Hand geht es so:
- Registrar bei gTLDs: Fragen Sie die Domain bei ICANN Lookup ab. Seit dem 28. Januar 2025 ist RDAP statt WHOIS die maßgebliche Quelle für Registrierungsdaten generischer Endungen. Der Inhaber ist meist geschwärzt, Registrar und dessen Abuse-Adresse stehen aber drin.
- .de-Domains: Der DENIC-WHOIS nennt das verwaltende DENIC-Mitglied, also den Registrar. Seit dem 28. Januar 2026 zeigt er außerdem Name und Kontaktdaten von Inhabern, die juristische Personen sind. Das ist eine Folge der deutschen NIS-2-Umsetzung.
- Hoster: Lösen Sie A- und AAAA-Record auf (mit
digodernslookup) und schlagen Sie die IP bei der regionalen Vergabestelle nach (RIPE, ARIN usw.). Dort sehen Sie, welcher Organisation und welchem autonomen System (ASN) sie gehört. - Proxy: Ist diese Organisation Cloudflare oder ein anderes CDN, haben Sie die Eingangstür gefunden, nicht den Hoster. Melden Sie die Seite beim CDN, das den Hoster benennen kann.
dig +short A ihrefirma-login.example
203.0.113.24
whois 203.0.113.24 | grep -i -E "org|origin|abuse"
OrgName: Example Hosting Ltd.
OriginAS: AS64500
OrgAbuseEmail: [email protected]
Manchmal sind Hoster und Registrar dasselbe Unternehmen, dann reicht eine Meldung. Wirkt die Domain harmlos und liegt die Fake-Seite in einem Unterordner, wurde vermutlich eine legitime Website gehackt. Dann sind Hoster und Seitenbetreiber die richtigen Kontakte, nicht der Registrar. Welche DNS-Einträge hinter diesen Abfragen stehen, erklärt unser Beitrag Was ist DNS?.
Schritt 3: Abuse-Meldungen an Hoster und Registrar senden
Eine Abuse-Meldung landet bei einem Support-Mitarbeiter mit voller Warteschlange, und die erste Sichtung läuft oft automatisch. Schreiben Sie sie so, dass sich der Betrug in einer Minute prüfen lässt, ohne dass jemand Ihnen glauben muss.
Was eine Meldung braucht
- Wer Sie sind und in welcher Beziehung Sie zur kopierten Brand stehen.
- Die genauen URLs und die Domain.
- Was die Seite tut, in einem Satz: Phishing nach Bank-Logins, Fake-Shop mit Vorkasse, falscher Kundenservice in Ihrem Namen.
- Beweise: Screenshot, Link zum Scan, die Phishing-Mail, eine Gegenüberstellung mit Ihrem Original.
- Nachweis Ihrer Rechte: Registernummer beim DPMA oder EUIPO, Ihre offizielle Domain.
- Die verletzte Regel: die Nutzungsrichtlinie des Anbieters, bei gTLD-Registraren die DNS-Abuse-Pflicht.
- Eine klare Bitte: Domain sperren, Inhalte entfernen oder beides.
Nutzen Sie das Abuse-Formular des Anbieters, wo es eines gibt; Cloudflare etwa kann per E-Mail eingereichte Beschwerden in der Regel nicht bearbeiten. Phishing-Meldungen an Cloudflare brauchen die Domain und den konkreten Phishing-Link, und Cloudflare gibt vollständige Meldungen an Hoster und Seitenbetreiber weiter. Gehen Sie davon aus, dass der Betreiber mitliest, und lassen Sie interne Details weg.
Für Registrare gibt es den kostenlosen NetBeacon Reporter des NetBeacon Institute, der Phishing- und Malware-Meldungen in einem Standardformat an teilnehmende Registrare schickt. Bleiben Sie sachlich. Drohungen und lange juristische Ausführungen verzögern die Prüfung nur.
Schritt 4: Die URL an Browser-Sperrlisten melden
Eine Sperrliste löscht nichts, setzt aber eine bildschirmfüllende Warnung zwischen die Seite und Ihre Kunden, oft bevor der Hoster überhaupt antwortet.
- Google Safe Browsing über das Meldeformular für Phishing (bis zu 10 URLs pro Meldung). Laut Google schützt Safe Browsing mehr als fünf Milliarden Geräte; Chrome, Firefox und Safari nutzen die Listen.
- Microsoft SmartScreen über Unsichere Website melden, das deckt Edge und Windows ab.
- Verbraucherzentrale: Phishing-Mails leiten Sie an das Phishing-Radar weiter ([email protected]), das daraus Warnungen erstellt. Die APWG nimmt Phishing-Mails unter [email protected] an.
- Anzeigen und Suche: Melden Sie die Anzeige direkt bei Google oder Meta. Unsere Untersuchung zu Fake Shops in Google Ads zeigt, wie oft bezahlte Anzeigen den Traffic liefern.
Gefährliche Website
Angreifer auf ihrefirma-login.example könnten Sie täuschen
Angreifer könnten versuchen, Sie zu gefährlichen Aktionen zu verleiten, etwa Software zu installieren oder persönliche Daten preiszugeben.
Schritt 5: Nachfassen, eskalieren und die nächste Domain abfangen
Passiert nach zwei bis drei Werktagen nichts, antworten Sie auf das Ticket und fragen nach dem Stand. Bleibt ein Anbieter stumm, eskalieren Sie eine Ebene höher:
- Registrar einer gTLD reagiert nicht: Reichen Sie bei ICANN Contractual Compliance eine Beschwerde in der Kategorie für Registrare ein, die eine Abuse-Meldung nicht geprüft oder beantwortet haben. Legen Sie Ihre Meldung und die Eingangsbestätigung bei.
- Hoster reagiert nicht: Wenden Sie sich an den vorgelagerten Netzbetreiber, der den IP-Bereich des Hosters routet, und an die Registry der Endung.
- Länderendungen wie .de folgen den Regeln ihrer Registry, nicht denen von ICANN. Prüfen Sie zuerst die Abuse-Seite der Registry.
Ein Takedown beendet eine Seite. Die Leute dahinter registrieren oft schon in der Woche darauf die nächste Domain, manchmal Dutzende auf einmal. Unsere DoppelCart-Recherche hat ein einziges Fakeshop-Netzwerk auf rund 119.000 Domains zurückgeführt. Beobachten Sie neue Registrierungen rund um Ihren Namen mit Domain Monitoring, registrieren Sie naheliegende Varianten Ihrer eigenen Domain und veröffentlichen Sie eine Liste Ihrer offiziellen Domains, an der Kunden und Support sich orientieren können.
Welcher Meldeweg passt zu welchem Vorfall?
Der richtige erste Kontakt hängt davon ab, was die Fake-Seite ist und wie Betroffene darauf stoßen.
| Vorfall | Zuerst melden bei | Außerdem melden bei |
|---|---|---|
| Phishing-Seite auf einer Lookalike-Domain | Registrar (Sperrung) und Hoster | Google Safe Browsing, Microsoft, Phishing-Radar |
| Phishing-Seite auf einer gehackten, echten Website | Hoster und Seitenbetreiber | Safe Browsing; nicht der Registrar, die Domain ist nicht das Problem |
| Fake-Shop mit Ihren Produkten | Hoster oder Shop-Plattform, Registrar | Zahlungsanbieter, Werbeplattform; siehe Fake Shop entfernen |
| Seite hinter Cloudflare oder einem anderen CDN | Abuse-Formular des CDN (Phishing und Malware) | Registrar, danach der Hoster, den das CDN nennt |
| Lookalike-Domain ohne Website, aber mit Mailservern (MX) | Registrar, mit Beleg für Missbrauch wie einer betrügerischen E-Mail | Ihre Buchhaltung und Ihr Support; UDRP oder DENIC-Dispute, wenn Sie die Domain wollen |
| Fake-Seite, beworben über Anzeigen | Werbeplattform (Anzeige melden) | Hoster, Registrar, Safe Browsing |
| Ihre Texte oder Fotos auf einer fremden Seite | Hoster, mit Urheberrechtshinweis (in den USA DMCA) | Suchmaschinen zur Auslistung |
| Domain mit Ihrem Namen, geparkt oder zum Verkauf | UDRP, bei .de DENIC-Dispute plus Gericht | Monitoring, falls sie später live geht |
Wie lange dauert ein Website-Takedown?
Öffentliche Daten zu Takedown-Zeiten über alle Anbieter hinweg gibt es nicht. Die Spannen unten stammen aus unserer eigenen Fallarbeit und aus den veröffentlichten UDRP-Fristen. Verstehen Sie sie als Orientierung, nicht als Zusage.
| Situation | Typische Dauer |
|---|---|
| Eindeutiges Phishing, kooperativer Registrar oder Hoster in EU oder USA | 24 bis 72 Stunden |
| Fake-Shop oder Seite hinter einem Proxy, dessen Hoster erst ermittelt werden muss | Mehrere Tage bis zwei Wochen |
| Anbieter im Ausland oder ohne Reaktion, Eskalation nötig | Wochen |
| Bulletproof-Hosting, das Meldungen bewusst ignoriert | Eventuell nie; Registrar und Sperrlisten angehen |
| UDRP-Verfahren zur Übertragung der Domain (WIPO) | Etwa 2 Monate |
Den größten Einfluss haben Sie auf die erste Meldung. Eine Meldung, die sich in einer Minute prüfen lässt, wird bearbeitet. Eine vage Meldung bekommt eine Standardantwort mit der Bitte um mehr Informationen, und die Uhr läuft von vorn.
Abuse-Meldung, UDRP oder Abmahnung: Welcher Weg passt?
Abuse-Meldung und Rechtsweg beantworten unterschiedliche Fragen. Die Abuse-Meldung bittet einen Anbieter, einen Betrug auf seiner Plattform zu beenden. Der Rechtsweg klärt, wem eine Domain zusteht oder wer etwas unterlassen muss, und braucht dafür einen erreichbaren Gegner oder ein Streitverfahren.
| Weg | Was er erreicht | Dauer und Kosten | Passt, wenn |
|---|---|---|---|
| Abuse-Meldung | Inhalte gelöscht, Domain gesperrt | Tage; kostenlos | Die Seite ist live und schadet Ihren Kunden jetzt |
| UDRP | Domain wird Ihnen übertragen oder gelöscht; kein Schadensersatz | Etwa 2 Monate; WIPO-Gebühr ab 1.500 USD | Sie wollen eine Lookalike-Domain mit generischer Endung zurück |
| DENIC-Dispute (.de) | Sperrt die Übertragung für ein Jahr; wird die Domain frei, geht sie an Sie | Keine DENIC-Gebühr; der Streit selbst läuft vor Gericht | Eine .de-Domain verletzt Ihr Namens- oder Kennzeichenrecht |
| Abmahnung | Betreiber hört auf und gibt eine Unterlassungserklärung ab | Wochen; Anwaltskosten | Der Betreiber ist ein bekanntes Unternehmen oder eine bekannte Person |
Im UDRP-Verfahren müssen Sie zeigen, dass die Domain mit einem Kennzeichen identisch oder verwechselbar ähnlich ist, an dem Sie Rechte haben (in der Praxis fast immer eine eingetragene Marke), dass der Inhaber kein berechtigtes Interesse daran hat und dass sie bösgläubig registriert und genutzt wird. Die WIPO hat 2025 mehr als 6.200 Domain-Fälle bearbeitet, so viele wie nie zuvor, und nur 5 Prozent der Beschwerden abgewiesen. Die Verfahrensgebühr beträgt 1.500 USD für eine bis fünf Domains mit einem Panelisten und 4.000 USD mit dreien.
Für .de-Domains gilt das UDRP nicht. DENIC bietet stattdessen den DISPUTE-Eintrag: Der Inhaber darf die Domain weiter nutzen, aber nicht übertragen, und gibt er sie frei, geht sie an Sie. DENIC schreibt selbst, dass sie keine Phishing-Seiten entfernen kann. Bei einer aktiven .de-Phishing-Seite sind deshalb Hoster und Registrar die Ansprechpartner. Mehr zu den Rechtswegen steht in unserem Cybersquatting-Leitfaden. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Selbst melden oder einen Takedown-Dienstleister beauftragen?
Eine eindeutige Phishing-Seite bei einem Registrar, der reagiert, erledigen Sie mit diesem Leitfaden in einer Stunde selbst. Schwieriger wird es, wenn ein Proxy den Hoster verdeckt, wenn der Anbieter in einem Land sitzt, in dem E-Mails ins Leere laufen, oder wenn die Seite eine von zwanzig ist.
| Kriterium | Selbst melden | Takedown-Dienstleister |
|---|---|---|
| Kosten | Kostenlos, abgesehen von Ihrer Zeit | Pro Fall oder Abo; nebty berechnet nur erfolgreiche Takedowns |
| Aufwand pro Fall | Eine bis mehrere Stunden: Abfragen, Beweise, je Anbieter eine Meldung, Nachfassen | URL schicken |
| Hoster hinter einem Proxy | Über das CDN möglich, aber langsam | Wird im Fall ermittelt |
| Anbieter ohne Reaktion oder im Ausland | Eskalationswege jedes Mal neu recherchieren | Bekannte Eskalationswege und Kontakte |
| Wiederkehrende Seiten | Jedes Mal von vorn | Beweise und Kontakte werden wiederverwendet, oft mit Monitoring kombiniert |
| Passt am besten | Ein einzelner, klarer Fall bei einem großen Anbieter | Mehrere Seiten, ein Proxy im Weg oder keine Zeit zum Nachfassen |
nebty übernimmt Website- und Domain-Takedowns sowie Phishing-Takedowns auf Abruf. Laut unseren Preisen kostet ein erfolgreicher Takedown 400 Euro on demand oder 300 Euro für Monitoring-Kunden. Bleibt die Seite online, zahlen Sie nichts.
Häufige Fragen
Wo kann ich eine Fake-Website oder Phishing-Seite melden?
Beim Hosting-Provider, der die Inhalte entfernen kann, und beim Registrar, der die Domain sperren kann. Steht ein CDN wie Cloudflare davor, melden Sie die Seite auch dort. Parallel tragen Sie die URL bei Google Safe Browsing und Microsoft SmartScreen ein, damit Browser warnen. Phishing-Mails können Sie zusätzlich an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale weiterleiten.
Wie lange dauert es, bis eine gefälschte Website entfernt wird?
Mit klaren Beweisen und einem kooperativen Hoster oder Registrar sind viele Fälle in 24 bis 72 Stunden erledigt. Seiten hinter einem Proxy, Anbieter im Ausland und Bulletproof-Hosting brauchen Wochen, manche gehen nie offline. Ein UDRP-Verfahren zur Übertragung einer Domain dauert meist rund zwei Monate.
Kann DENIC eine .de-Domain mit Phishing-Seite sperren?
Nein. DENIC schreibt selbst, dass sie als Registry nicht für Website-Inhalte zuständig ist und keine Phishing-Seiten entfernen kann. Bei einer .de-Phishing-Seite sind der Hoster und der Registrar, im DENIC-WHOIS als verwaltendes DENIC-Mitglied angegeben, die richtigen Ansprechpartner.
Im WHOIS steht nur Cloudflare. Was jetzt?
Cloudflare ist dann ein Reverse Proxy und nicht der Hoster. Melden Sie die Seite über das Cloudflare-Abuse-Formular in der Kategorie Phishing und Malware. Cloudflare leitet vollständige Meldungen an den Hoster und den Seitenbetreiber weiter, nennt Ihnen den Hoster und blendet bei bestätigtem Phishing eine Warnseite ein.
Hilft eine Abmahnung oder ein UDRP-Verfahren gegen eine Fake-Website?
Selten, wenn es schnell gehen soll. Eine Abmahnung braucht einen erreichbaren Betreiber, und der ist bei Fake-Websites meist anonym. Das UDRP-Verfahren entscheidet, wem die Domain gehört, und dauert etwa zwei Monate. Für .de gibt es kein UDRP, sondern den DENIC-Dispute-Eintrag und den Weg über die Gerichte. Um eine Seite schnell abzuschalten, ist die Abuse-Meldung der direktere Weg.
Was kostet ein Website-Takedown?
Selbst melden kostet nur Zeit. Ein UDRP-Verfahren bei der WIPO beginnt bei 1.500 US-Dollar für bis zu fünf Domains mit einem Panelisten. nebty berechnet nur erfolgreiche Takedowns: 400 Euro on demand oder 300 Euro für Monitoring-Kunden, und nichts, wenn die Seite online bleibt.