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Plattform-AGB (App & Monitoring)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die nebty Software-Plattform — Ihr Abonnement, Monitoring, Reports und Dashboards.

Stand: 6. Oktober 2026

Auf dieser Seite

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der nebty GmbH, c/o BASE Coworking, Blütenstr. 15, 80799 München („wir", „uns") und unseren Kunden („Kunde") über die Bereitstellung und Nutzung unseres Dienstes „nebty" als Software as a Service (SaaS).

1.2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft.

1.3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

1.4. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.

1.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Kündigung) bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Brief). Die Kündigung kann der Kunde außerdem im Kundenportal erklären (Ziffer 5.1).

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Darstellung unserer Dienste auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde bucht einen Tarif online im Bezahlformular unseres Zahlungsdienstleisters Stripe (Stripe Checkout). Mit dem Klick auf den Bestellbutton gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Wir nehmen das Angebot an, indem wir den Dienst im gebuchten Umfang freischalten oder den Vertrag per E-Mail bestätigen, je nachdem, was zuerst geschieht. Die Freischaltung erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Bestellung.

2.2. Verträge außerhalb des Online-Bestellvorgangs, etwa ein Jahrestarif mit Zahlung auf Rechnung, kommen durch unser Angebot und dessen Annahme durch den Kunden in Textform zustande.

2.3. Der Online-Bestellvorgang hat drei Schritte: a) Im Bestellformular auf unserer Plattform gibt der Kunde die Angaben zu seinem Unternehmen ein und wählt Tarif und Abrechnungszeitraum. b) Auf der Seite „Prüfen und starten" sieht er seine Angaben im Überblick und akzeptiert diese AGB. c) In Stripe Checkout hinterlegt er seine Zahlungsmethode und gibt mit dem Bestellbutton sein Angebot ab (Ziffer 2.1). Bis zu diesem Klick kann der Kunde Eingabefehler erkennen und berichtigen: Er prüft seine Angaben in der Übersicht und in Stripe Checkout, ändert sie direkt in den Eingabefeldern und kehrt mit der Schaltfläche „Zurück" zu früheren Schritten zurück. Schließt er das Fenster vor dem Klick, kommt kein Vertrag zustande.

2.4. Den Eingang der Bestellung bestätigen wir elektronisch: Nach dem Klick auf den Bestellbutton zeigt die Plattform eine Bestätigungsseite, und nach der Freischaltung erhält der Kunde eine E-Mail von uns. Die Bestätigung des Eingangs allein ist noch keine Annahme; die Annahme richtet sich nach Ziffer 2.1.

2.5. Wir speichern die Bestelldaten und die Fassung dieser AGB, die der Kunde akzeptiert hat. Seinen Tarif und seine Rechnungen kann der Kunde im Kundenportal einsehen. Diese AGB kann der Kunde unter nebty-id.com/de/agb/plattform/ jederzeit abrufen und speichern (z. B. ausdrucken oder als PDF speichern), auch bei Vertragsschluss. Eine frühere Fassung senden wir auf Anfrage in Textform. Für den Vertragsschluss stehen Deutsch und Englisch zur Verfügung; maßgeblich ist die deutsche Fassung (Ziffer 13.4). Wir haben uns keinen Verhaltenskodizes unterworfen.

3. Leistungsumfang und Verfügbarkeit (SLA)

3.1. Der konkrete Leistungsumfang (z.B. Anzahl der Reports, Funktionsumfang) richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif gemäß der Leistungsbeschreibung auf unserer Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

3.2. a) Wir gewährleisten für unsere Dienste eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel. b) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind geplante Wartungsfenster, die wir dem Kunden nach Möglichkeit mit angemessener Frist ankündigen, sowie Ausfallzeiten, die auf höhere Gewalt oder auf andere, von uns nicht zu vertretende Ursachen zurückzuführen sind. c) Sollte die garantierte Verfügbarkeit unterschritten werden, hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Gutschrift der für den betreffenden Zeitraum gezahlten Gebühren, die mit zukünftigen Zahlungen verrechnet wird. Die Gutschrift wird auf Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz wegen derselben Unterschreitung angerechnet.

3.3. Das Monitoring durchsucht öffentlich zugängliche Quellen automatisiert nach Hinweisen auf Missbrauch. Wir schulden die Durchführung der vereinbarten Suchen, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Insbesondere sichern wir nicht zu, dass jeder Missbrauch erkannt wird oder jeder Treffer zutrifft.

3.4. Wir entwickeln den Dienst laufend weiter und dürfen Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Es gelten die bei Vertragsschluss auf unserer Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. a) Die Vergütung ist für den gewählten Abrechnungszeitraum (ein Monat oder ein Jahr) jeweils zu dessen Beginn im Voraus fällig. b) Bei einer Buchung über Stripe Checkout ziehen wir die Vergütung über unseren Zahlungsdienstleister von der Zahlungsmethode ein, die der Kunde hinterlegt hat (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift). Für die Testphase gilt Ziffer 4.5. c) Ist für einen Jahrestarif Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist die Vergütung abweichend von Buchstabe a) innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig; der Kunde zahlt per Überweisung. Das Monitoring beginnt in diesem Fall mit der Freischaltung, eine Testphase gibt es nicht. d) Rechnungen versenden wir elektronisch per E-Mail.

4.3. a) Schlägt ein Einzug fehl, informieren wir den Kunden per E-Mail. Unser Zahlungsdienstleister kann den Einzug in den folgenden Tagen erneut versuchen. b) Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, können wir das Monitoring pausieren oder den Zugang zum Dienst sperren, bis die offenen Beträge bezahlt sind. Das tun wir frühestens sieben Tage nach Fälligkeit und nur, wenn wir die Pause vorher in Textform angekündigt haben und der Kunde danach angemessen Gelegenheit hatte, zu zahlen. Die Ankündigung nennt den offenen Betrag und das Datum, ab dem wir pausieren. c) Abweichend von Buchstabe b) können wir das Monitoring sofort pausieren, wenn die erste Zahlung nach Ende der Testphase fehlschlägt, bis sie eingeht. Das beruht auf der vereinbarten Vorleistungspflicht des Kunden: Er zahlt jeden Abrechnungszeitraum zu dessen Beginn im Voraus (Ziffer 4.2 a). Die E-Mail nach Buchstabe a) kann den Kunden in diesem Fall zeitgleich mit der Pause erreichen. d) Wir pausieren und sperren nicht, wenn der Kunde berechtigte Einwendungen gegen die Forderung erhebt oder wenn der Einzug aus Gründen fehlgeschlagen ist, die wir oder unser Zahlungsdienstleister zu vertreten haben. e) Auch während einer Pause oder Sperre kann der Kunde kündigen (Ziffer 5.1) und seine Daten nach Ziffer 5.3 erhalten. Ist der Zugang gesperrt, stellen wir ihm die Daten auf Anforderung bereit. f) Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während einer Pause oder Sperre bestehen. g) Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 5.2 bleibt unberührt.

4.4. Wir sind berechtigt, die Preise für die jeweils nächste Vertragslaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.

4.5. Testphase. a) Wer als neuer Kunde einen Tarif über Stripe Checkout bucht, erhält eine kostenlose Testphase von 14 Tagen, soweit der Bestellvorgang sie anbietet. Jeder Kunde erhält höchstens eine Testphase. b) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss; die Testphase ist sein erster Abschnitt und umfasst den gebuchten Tarif. Der Kunde hinterlegt bei der Bestellung eine Zahlungsmethode (Ziffer 4.2 b). Für die Testphase berechnen wir nichts. c) Wir erinnern den Kunden sieben Tage vor Ende der Testphase per E-Mail an ihr Ende. d) Kündigt der Kunde nicht bis zum Ende der Testphase, geht der Vertrag danach in den gebuchten kostenpflichtigen Tarif über. Mit diesem Zeitpunkt beginnt der erste Abrechnungszeitraum, und die erste Zahlung wird fällig und eingezogen. Schlägt sie fehl, gilt Ziffer 4.3 c). e) Kündigt der Kunde während der Testphase im Kundenportal oder in Textform, endet der Vertrag mit Ablauf der Testphase. Es fällt keine Vergütung an. Auch wir können während der Testphase zu ihrem Ende kündigen.

5. Vertragsdauer und Kündigung

5.1. a) Der Vertrag läuft für den vereinbarten Abrechnungszeitraum (ein Monat oder ein Jahr), nach einer Testphase ab deren Ende (Ziffer 4.5). Er verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht gekündigt wird. Bei Verträgen nach Ziffer 2.2 legt unser Angebot den Beginn der Laufzeit und der Leistung fest. b) Der Kunde kann ohne Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung muss uns bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zugehen. Datum und Uhrzeit dieses Endes zeigen das Kundenportal und die Plattform an. Der Kunde kündigt im Kundenportal, das er aus der Plattform erreicht, oder in Textform (z. B. per E-Mail). Nach einer Kündigung im Kundenportal erhält er eine Bestätigung per E-Mail. c) Wir können mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform kündigen. d) Individuell vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen gehen vor (Ziffer 1.4).

5.2. a) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. b) Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Gebühr mehr als 30 Tage in Verzug ist oder nachhaltig gegen seine Pflichten aus § 6 (Nutzungsrechte) oder § 7 (Mitwirkungspflichten) verstößt. c) Erfüllt der Zahlungsverzug die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB, ist vor der Kündigung keine Abmahnung nötig. In allen anderen Fällen kündigen wir aus wichtigem Grund erst, wenn eine angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos abgelaufen oder eine Abmahnung erfolglos geblieben ist, es sei denn, das Gesetz verlangt weder Frist noch Abmahnung (§ 543 Abs. 3 Satz 2 BGB). d) Wir erklären außerordentliche Kündigungen gegenüber dem Kunden in Textform. Die technische Beendigung des Abonnements bei unserem Zahlungsdienstleister setzt die Vertragsbeendigung nur um.

5.3. a) Mit dem Vertragsende endet das Monitoring. Das gilt für jede Art der Beendigung, etwa wenn eine Testphase ohne Übergang in einen kostenpflichtigen Tarif endet oder wenn wir wegen Nichtzahlung kündigen (Ziffer 5.2). b) Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Daten über die Plattform und die Schnittstellen exportieren. c) Für Rückgabe und Löschung nach Vertragsende gilt § 12 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Danach stellen wir die Daten auf Anforderung innerhalb von zehn Werktagen nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Hat der Kunde die Rückgabe nicht verlangt, löschen wir die Daten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende. Wer seine Daten behalten will, exportiert sie deshalb vor Vertragsende oder fordert die Bereitstellung spätestens zum Vertragsende an.

6. Nutzungsrechte

6.1. Wir räumen dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, den SaaS-Dienst im Rahmen des vereinbarten Umfangs für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

6.2. Dem Kunden ist es untersagt: a) die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen, b) die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode offenzulegen, c) Schutzmechanismen der Software zu umgehen, d) den Dienst für rechtswidrige Zwecke oder zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu nutzen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen, hochgeladenen und verarbeiteten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter) geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.

7.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf seiner Seite die technischen Voraussetzungen (z.B. stabile Internetverbindung, aktueller Webbrowser) für den Zugriff auf den Dienst zu schaffen.

8. Mängelhaftung

8.1. a) Für Mängel gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. b) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform an. c) Wir beseitigen gemeldete Mängel in angemessener Frist. Das Recht des Kunden zur Minderung bleibt unberührt. Beseitigen wir einen Mangel nicht in angemessener Frist, kann der Kunde den Vertrag nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB kündigen. d) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. e) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche; für sie gelten die gesetzlichen Fristen.

9. Haftung

9.1. Wir haften bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3. Die sich aus Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Vertraulichkeit

10.1. Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Vertraulich sind insbesondere die Daten des Kunden in der Plattform, seine Fallakten und nicht öffentliche Preise.

10.2. Das gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden, die sie bereits rechtmäßig kannte oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offenlegen muss.

10.3. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt über das Vertragsende hinaus.

11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

11.1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Details hierzu finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

11.2. Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung des Dienstes personenbezogene Daten durch uns verarbeiten lässt (z.B. Daten von Mitarbeitern oder Kunden in den Reports), agieren wir als Auftragsverarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

11.3. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag von nebty in der unter nebty-id.com/de/avv/ abrufbaren Fassung. Er wird mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrags.

12. Änderung der AGB

12.1. Wir können diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge ändern, wenn dies wegen einer Änderung von Gesetzen oder Rechtsprechung, wegen technischer Entwicklungen oder zur Schließung einer nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücke erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Hauptleistungen, der Preise und der Laufzeit sind auf diesem Weg ausgeschlossen; für Preise gilt Ziffer 4.4.

12.2. Wir teilen Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge und auf das Kündigungsrecht nach Ziffer 12.3 weisen wir in der Mitteilung besonders hin.

12.3. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Widerspricht er, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis München.

13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

13.4. Diese AGB liegen auf Deutsch und Englisch vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.